Apostille: Wisconsin
Welche Dokumente diese Behörde akzeptiert
- Handschriftliche Unterschrift
Das Dokument muss eine handschriftlich geleistete Originalunterschrift tragen (und ein Siegel, wo eines vorgeschrieben ist).
Ein elektronisch beglaubigtes Dokument — das Ergebnis einer Online-Fernbeglaubigung — erfüllt das nicht; eine RON-Beglaubigung kann diese Papierkette daher nicht speisen.
- Laut der Quelle
Notariell beglaubigte Dokumente müssen einen mit Tinte gestempelten oder geprägten Beurkundungsvermerk eines Notars aus Wisconsin tragen; andere Dokumente müssen von Amtsträgern des Staates Wisconsin beglaubigt oder ausgestellt sein. Keine vorgeschaltete Beglaubigung auf County-Ebene
Nach Dokumentart
| Dokumentart | Was diese Behörde verlangt |
|---|---|
| Schuldokumente | müssen von einem befugten Vertreter der Schule beglaubigt und anschließend notariell beglaubigt werden |
| Personenstandsurkunden | müssen in Wisconsin ausgestellte Originale sein (keine Kopien; Personenstandsurkunden aus anderen Bundesstaaten werden nicht akzeptiert) |
Beglaubigungen, die vorher nötig sein könnten
Vor der Apostille ist kein zusätzlicher Beglaubigungsschritt erforderlich.
Das Antragsformular
- Formular
Ein PDF-Antragsformular.
- Laut der Quelle
Anleitung: https://sos.wi.gov/Documents/SOSWIApostille%26AuthenticationInstructionSheet.pdf
Online beantragen
- Online-Weg
Ein Teil des Antrags erfolgt online; die Dokumente selbst müssen die Behörde dennoch auf Papier erreichen.
- Laut der Quelle
Kunden können Aufträge online anstoßen und online bezahlen, jedoch "müssen die erforderlichen Dokumente weiterhin per Post an das Büro gesendet oder dort abgegeben werden"
Wohin Sie persönlich gehen
Madison
B41 W State Capitol, Madison, WI 53703- Zugang
Ohne Termin geöffnet.
- Öffnungszeiten
Mo/Di/Mi/Fr 8:00–16:30 Uhr, Do 8:00–18:00 Uhr
- Service am selben Tag
Verfügbar.
- Laut der Quelle
"nimmt weiterhin Besucher ohne Termin an und bearbeitet Anträge persönlich vor Ort"; keine Terminpflicht angegeben; Bearbeitung am selben Tag in der Regel gegen Eilgebühr verfügbar
Was es kostet
- Gebühr
$10.00 USD pro Dokument
$10 pro Dokument (Standard)
Schnellerer Service
- Beschleunigter Service
$25.00 USD pro Dokument
Beschleunigt: 1–3 Arbeitstage laut FAQ (auf der Anleitungsseite heißt es: beschleunigt per Post 2–4 Arbeitstage); beschleunigte Bearbeitung ohne Termin "in der Regel am selben Tag im Büro des Secretary verfügbar"
Die Quelle gibt nicht an, wie ein beschleunigter Antrag eingereicht wird.
"zusätzliche Eilgebühr von $25, womit sich insgesamt $35 pro Dokument ergeben"
So bezahlen Sie
- Per Post
Scheck oder Zahlungsanweisung.
- Persönlich
Bargeld.
- Zahlbar an
Nicht veröffentlicht. Diese Behörde akzeptiert einen per Post gesendeten Scheck oder eine Zahlungsanweisung, nennt aber keinen Zahlungsempfänger — bestätigen Sie den Zahlungsempfänger auf dem offiziellen Antragsformular, bevor Sie ihn eintragen.
- Laut der Quelle
Karte, Bargeld, Scheck oder Zahlungsanweisung (das Büro kann auf Scheine über $50 nicht herausgeben); die Zahlungswege sind in der Quelle nicht einzeln aufgeführt (Bargeld ist der persönlichen Vorsprache zugeordnet, Scheck/Zahlungsanweisung dem Postweg; für die Karte ist kein Weg angegeben). Die Quelle veröffentlicht keinen Zahlungsempfänger
Wohin Sie Ihre Dokumente senden
- Postanschrift
- Wisconsin Secretary of State, PO Box 7848, Madison, WI 53707-7848
USPS nicht FedEx UPS DHL
Diese Adresse ist ein Postfach — kommerzielle Kurierdienste (FedEx / UPS / DHL) können nicht an ein Postfach zustellen. Um stattdessen per Kurier zu senden, bestätigen Sie zunächst eine Straßenadresse bei der Behörde.
Wie lange es dauert
- Per Post
Standard per Post: 7–20 Tage ab dem Tag, an dem das Büro die Dokumente erhält
- Persönlich
Beschleunigt ohne Termin: "in der Regel am selben Tag im Büro des Secretary verfügbar"
- Beschleunigt
Beschleunigt: 1–3 Arbeitstage laut FAQ (auf der Anleitungsseite heißt es: beschleunigt per Post 2–4 Arbeitstage)
Status prüfen und eine Apostille verifizieren
- Eine ausgestellte Apostille verifizieren
Für diese Behörde ist kein öffentliches Verifizierungsregister veröffentlicht. Das bedeutet nicht, dass eine Apostille nicht überprüfbar ist — fragen Sie die Behörde, wie sie eine solche bestätigt.
- Status eines Antrags prüfen
Für diese Behörde ist keine Seite zur Statusverfolgung veröffentlicht.
Online-Fernbeglaubigung
- Status
Online-Fernbeglaubigung ist hier zulässig.
- Rechtsgrundlage
Wis. Stat. § 140.145 (notarielle Amtshandlungen für räumlich entfernte Personen), eingeführt durch 2019 Wisconsin Act 125 (unterzeichnet am 3. März 2020; veröffentlicht am 4. März 2020; in Kraft am Tag nach der Veröffentlichung gemäß Wis. Stat. 991.11). DFI: RON seit der Unterzeichnung von Act 125 verfügbar
- Was der Notar registrieren muss
Ja (Mitteilungsmodell) — vor der ersten notariellen Amtshandlung im Fernverfahren muss der Notar das Department of Financial Institutions benachrichtigen und die Technologie angeben (WS 140.20(2)); in der Praxis registriert sich der Notar bei einem oder mehreren vom DFI zugelassenen RON-Technologieanbietern, durchläuft dessen Aufnahmeverfahren, und der Anbieter informiert das DFI (der RON-Status wird danach in der Notarsuchdatenbank angezeigt). Es ist keine staatliche Registrierungsgebühr veröffentlicht. Liste der zugelassenen Anbieter: https://dfi.wi.gov/apps/NotaryTechProvider/TechProvider
- Wie die unterzeichnende Person identifiziert wird
Persönliche Kenntnis (WS 140.07(1)); Eid/eidesstattliche Versicherung eines glaubwürdigen Zeugen; oder mindestens 2 verschiedene Arten der Identitätsprüfung (WS 140.145(3)(a)) — Analyse des Ausweisdokuments anhand vertrauenswürdiger Datenquellen Dritter zuzüglich dynamischer KBA (Mindestpunktzahl zum Bestehen 80%)
- Gebührenobergrenzen
Hier ist keine Höchstgebühr für einen fernbeglaubigten Akt oder einen standardmäßigen notariellen Akt erfasst. Eine fehlende Obergrenze bedeutet nicht „keine Obergrenze“ — der Grund steht in den Anmerkungen unten.
- Laut der Quelle
Maximale RON-Gebühr: keine gesetzliche Obergrenze ermittelt — ch. 140 enthält keine Gebührenordnung je Amtshandlung (nicht verifiziert). Maximale reguläre Gebühr: keine gesetzliche Obergrenze ermittelt — weder das DFI noch ch. 140 veröffentlichen eine Höchstgebühr je Amtshandlung (das DFI führt lediglich Bestellungsgebühren auf: Antrag für 4 Jahre $20, unbefristet für Rechtsanwälte $50) (nicht verifiziert). Notare in Wisconsin werden vom Department of Financial Institutions beaufsichtigt; Apostillen werden vom Secretary of State ausgestellt
Weitere Angaben der Quelle
E-Register: auf der offiziellen Website keines gefunden
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